Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der UFS mit der Frage der steuerlichen Behandlung der Fahrtkosten eines Arbeitnehmers zu befassen, der im Zuge seiner Außendiensttätigkeit Dienstreisen zwischen seiner Wohnung und dem Einsatzort unternimmt, dabei jeweils aber nicht an seine Arbeitsstätte zurückkehrt. Inwieweit ist hierbei die durch die Reisekosten-Novelle 2007 erfolgte Gesetzesänderung des § 26 Z 4 EStG mit zu berücksichtigen? Mit Praxishinweisen der Verfasser.

