Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag informiert über eine zurzeit beim VwGH anhängige Amtsbeschwerde. Das Höchstgericht hat sich dabei mit der Frage zu befassen, ob der mit § 12 Abs 3 Z 4 UStG 1994 bewirkte Vorsteuerausschluss für privat genutzte Gebäudeteile auch bei nur untergeordneter Bedeutung der privaten Nutzung gilt oder gegen die Stand-Still-Klausel des Art 17 Abs 6 der 6. MwSt-RL verstößt.

