Zusammenfassung: In diesem Fall wurde die Vertragskonstruktion einer Ärztin (Berufungswerberin), die ua einen Teil ihrer Liegenschaft an ihren Lebensgefährten verkaufte und ihrem Vater ein Superädifikat einräumte, wofür sie ihm eine Fläche zur Errichtung des Ordinationsgebäudes vermietete, steuerrechtlich überprüft.
Rechtsgrundlagen: § 21 BAO; § 22 BAO

