Zusammenfassung: Hier prüfte der UFS, ob die nach Aufhebung vom Finanzamt neu vorgeschriebene NoVA mit lediglich geändertem Entstehungszeitpunkt wegen Sachidentität aufzuheben war.
Rechtsgrundlagen: § 289 Abs 2 BAO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Hier prüfte der UFS, ob die nach Aufhebung vom Finanzamt neu vorgeschriebene NoVA mit lediglich geändertem Entstehungszeitpunkt wegen Sachidentität aufzuheben war.
Rechtsgrundlagen: § 289 Abs 2 BAO
Schlagwörter:
