Zusammenfassung: Der UFS nahm zum Fall eines Ehegatten und der damit verbundenen Zuordnung von Einkünften Stellung, im der der eine dem anderen seinen Anteil am Betriebsvermögen unentgeltlich zur Nutzung überlassen hatte und dieser an der Betriebsführung nicht beteiligt war.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG; § 21 EStG

