Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob Aufwendungen, die iVm der Vorbereitung eines Schüleraustauschs stehen, als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Stellen derartige Aufwendungen der privaten Lebensführung dar? Sind diese Aufwendungen beruflich veranlasst? Der UFS äußerte sich in diesem Zusammenhang zu Fragen betreffend das Aufteilungsverbot sowohl privat als auch beruflich veranlasster Reisen. Mit Praxishinweisen des Verfassers.

