§ 21 Z 2 UmgrStG; § 4 Z 1 lit b UmgrStG
Der VwGH hatte sich in der vorliegenden Entscheidung mit Fragen betreffend die Geltendmachung eines Verlustabzugs für Verluste zu befassen, die auf die Mitunternehmeranteile einer übernehmenden Körperschaft zurückgehen und (als verlustverursachendes Vermögen) zum Einbringungsstichtag nicht mehr vorhanden waren, da sie zuvor veräußert wurden. Mit Praxishinweisen des Verfassers.

