Zusammenfassung: Der UFS äußert sich in der vorliegenden Entscheidung ua dahingehend, welche Rechtsnatur eine Eintragung und Speicherung im elektronischen Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung (AIS-DB 2) hat. Ist sie Ersatz für eine Niederschrift gem § 21 AbgEO? Mit Praxishinweisen des Verfassers, der darin ua erörtert, ob Eintragungen in der elektronischen Datenbank der Finanz eine verfahrensrechtliche Bedeutung haben und inwieweit im Verkehr zwischen UFS und Finanzamt Daten, die elektronisch abgespeichert sind, eine Auswirkung haben können.

