Zusammenfassung: Kuprian führt im vorliegenden Beitrag eine Entscheidung des UFS aus dem September 2010 an, in der es um die Frage der steuerlichen Anerkennung der Aufwendungen ging, die einer zu 50% behinderten Person iZm der Anschaffung eines Bettsystems erwachsen sind. Stellen diese Aufwendungen eine außergewöhnliche Belastung dar? Ist das angeschaffte Bettsystem ein sog. Hilfsmittel?
Rechtsgrundlagen: §§ 34 f EStG

