Zusammenfassung: Der Beitrag führt ein Interview an, das die Redaktion des UFSjournals mit Dr. Roman Leitner geführt hat. Der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Honorarprofessor für Finanzstrafrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz nimmt darin zur Novellierung des Finanzstrafgesetzes 2010 persönlich Stellung, wobei er va die Regelung der sog. Anonymverfügung, den geplanten Wegfall der Rechtsmittelmöglichkeit der Beschwerde gegen Einleitungsbescheide sowie die Neuerungen im Bezug auf die Selbstanzeige beurteilt. Danach führt er seine Ansichten zur Rechtsprechung des UFS betreffend das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren an und beantwortet abschließend mehrere kurze Fragen aus dem persönlichen Bereich.

