Zusammenfassung: Bavenek-Weber führt 2 Entscheidungen des UFS an, zu denen derzeit jeweils Beschwerden beim VfGH anhängig sind. Im Wesentlichen gilt es zu klären, ob die derzeit geltende Regelung des § 1 Abs 5 StiftEG im Hinblick auf die Steuerbemessung für unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich ist.
Rechtsgrundlagen: § 19 ErbStG; § 1 Abs 5 StiftEG

