Zusammenfassung: Krafft widmet sich in ihrem Beitrag einer Entscheidung des UFS aus dem März 2010 (Beschwerde derzeit beim VfGH anhängig), in der fraglich ist, inwieweit eine anteilige Verrechnung der Mindestkörperschaftsteuerbeträge mit den Einkommensteuerzahllasten eines ehemals beteiligten Mehrheitsgesellschafters auch dann zulässig ist, wenn die GmbH liquidiert und anschließend gelöscht wurde.

