Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag informiert über drei derzeit beim VwGH anhängige Amtsbeschwerden. Das Höchstgericht hat sich dabei einerseits mit der Frage zu befassen, inwieweit die Tätigkeiten eines Weinkomiteevereins gemeinnützig sein können. Andererseits geht es um die Frage des Umfangs der Kürzung gem § 53 Abs 7 lit a BewG für beschränkte Mietzinsen bei Feststellung des Einheitswertes, wobei ua zu beurteilen ist, ob der "Richtwertzins" nach § 16 MRG als beschränkter Mietzins gilt. Eine weitere Amtsbeschwerde betrifft die Bescheidqualität einer Erledigung iZm der Frage des Eintritts der verfahrensrechtlichen Vollbeendigung einer KG.

