Zusammenfassung: Zepitsch widmet sich in seinem Beitrag einer Berufungsentscheidung des UFS aus dem August 2010, in der der Senat befand, ob einem Krebspatienten die Kosten für einen Haarersatz steuerlich anzuerkennen sind. Stellen die Anschaffungskosten eine außergewöhnliche Belastung dar? Erwachsen Aufwendungen dieser Art zwangsläufig? Mit Praxishinweisen des Verfassers.

