Der UFS äußerte sich im November 2009 zu der Frage, ob einem körperlich Behinderten die Aufwendungen für den Bau eines Verbindungsganges zwischen Wohngebäude und Garage steuerlich als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind. Stellen derartige Aufwendungen aus Sicht des Senats eine Vermögensumschichtung dar? Der VwGH nahm im Juli 2010 zu dieser Entscheidung Stellung. Der Kurzbeitrag informiert über die Ansichten des Höchstgerichts. (Mit Verweis auf einen zur Entscheidung des UFS erschienenen Beitrag in der Dezember 2009-Ausgabe des UFSjournals).

