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Fristenlauf für die Antragsstellung nach Art. 236 Zollkodex

ZollrechtJudikaturDr. Walter Summersberger, UFS SalzburgUFS journal 2009, 311 - 312 Heft 8 v. 1.8.2009

Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen, nach denen es nach dem Zollkodex innerhalb einer Frist von drei Jahren die Möglichkeit gibt, die Rückerstattung von zu Unrecht entrichteten Abgaben zu beantragen. In der Praxis stellt sich hierbei oft die Frage, wann diese Dreijahresfrist zu laufen beginnt.

Rechtsgrundlagen: § 245 BAO

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