Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend das Ausmaß der Gegenleistung im Bereich des Grunderwerbsteuerrechts zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 3 ErbStG
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend das Ausmaß der Gegenleistung im Bereich des Grunderwerbsteuerrechts zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 3 ErbStG
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