Zusammenfassung: Der Beitrag führt ein Interview an, das die Redaktion des UFSjournals mit Dr. Anton Mairinger, HR des VwGH anlässlich seines Gastvortrags auf der Vollversammlung des UFS geführt hat. Mairinger nimmt darin ua zu der Frage Stellung, ob das Ablehnungsrecht des VwGH nach Art 131 Abs 3 B-VG im Hinblick auf Beschwerden gegen Bescheide eines UVS oder des Bundesvergabeamtes auch auf Bescheide des UFS ausgedehnt werden sollte und inwieweit er persönlich bzw der VwGH in seiner Tätigkeit von der Rechtsprechung des EuGH bzw durch die EG-Richtlinien beeinflusst wird. Außerdem beantwortet Mairinger mehrere Fragen aus dem privaten Bereich.

