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Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge für Veranlagungsfälle aus Zeiträumen vor dem AbgÄG 2004

SteuerrechtUFS journal 2009, 112 - 113 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 42 Abs 2 InvFG; VfGH 15.10.2004, G 49, 50/04, BGBl I Nr 146/2004 vom 22. 12. 2004

Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung dazu, ob die im AbgÄG 2004 normierte Aufhebung der Pauschalierungsregel des § 42 Abs 2 InvFG Rückwirkung auf Veranlagungsfälle vor dem 22.12.2004 hat.

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