Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Zulässigkeit der Verwertung von Beweisen im Abgabeverfahren zu befassen, wenn diese infolge der Überschreitung des Prüfungsauftrags der Abgabenbehörde hervorgebracht werden. Mit einem Hinweis für die Praxis zu Beweisverwertungsverboten im Abgabenverfahren.
Rechtsgrundlagen: § 20 BAO; § 303 Abs 4 BAO

