Zusammenfassung: In seinem Beitrag befasst sich Mag. Renner mit einer Entscheidung des UFS, der sich darin mit Fragen betreffend die steuerliche Behandlung von über einen längeren Zeitraum hinweg nicht vermieteten und damit leerstehenden Mietwohnungen zu befassen hatte. Der UFS hatte zu klären, ob der Vermieter für die betreffenden Mietobjekte Werbungskostenüberschüsse respektive Aufwendungen steuerlich geltend machen kann.

