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UFS und Familienbeihilfe - Erhöhte Familienbeihilfe: Ist die rückwirkende Feststellung der "voraussichtlich" dauernden Erwerbsunfähigkeit zumutbar, wenn der zu beurteilende Zeitraum sehr lange zurückliegt?

SteuerrechtDr. Christian Lenneis, Landessenatsvorsitzender UFS Wien; Ingrid Pavlik, Sachbearbeiterin UFS WienUFS journal 2009, 4 - 8 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 2 Abs 1 lit c FLAG; § 6 Abs 2 lit d FLAG; § 6 Abs 5 FLAG; § 8 Abs 4 FLAG; § 8 Abs 6 FLAG; § 7 des des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl 152/1957; § 9 Abs 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl 152/1957

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