Zusammenfassung: Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob einem körperlich Behinderten die Aufwendungen für den Bau eines Verbindungsganges zwischen Wohngebäude und Garage steuerlich als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind. Stellen derartige Aufwendungen eine Vermögensumschichtung dar? Mit einem Praxishinweis des Verfassers.

