Zusammenfassung: Zinöcker befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem September 2009, in der der Senat zu klären hatte, ob Voraussetzung für eine Übereignung nach § 14 BAO ist, dass zivilrechtliches Eigentum erworben wurde oder ob dafür eine Übereignung des Betriebs "im wirtschaftlichen Sinn", also der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, d.h. die Verschaffung des wirtschaftlichen Eigentums ausreicht. Mit Praxishinweisen des Verfassers.

