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Haftung gemäß § 14 BAO für die Umsatzsteuer aus der Betriebsveräußerung

VerwaltungsverfahrenJudikaturMag. Alfred Zinöcker, UFS LinzUFS journal 2009, 416 - 418 Heft 11 v. 20.11.2009

Zusammenfassung: Zinöcker befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem September 2009, in der der Senat zu klären hatte, ob Voraussetzung für eine Übereignung nach § 14 BAO ist, dass zivilrechtliches Eigentum erworben wurde oder ob dafür eine Übereignung des Betriebs "im wirtschaftlichen Sinn", also der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, d.h. die Verschaffung des wirtschaftlichen Eigentums ausreicht. Mit Praxishinweisen des Verfassers.

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