Zusammenfassung: Renner beschäftigt sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem September 2009, in der sich der Senat mit der Frage befasste, ob die seitens eines Sportvereins bezweckte Förderung der Sportausübung von Behinderten als Verfolgung von mildtätigen Zwecken oder aber als Verfolgung von gemeinnützigen Zwecke zu qualifizieren ist. Im Anlassfall wurde seitens eines Sportvereins eine Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger beantragt. Der UFS äußerte sich ua zum Terminus der Mildtätigkeit und der Gemeinnützigkeit bzw Hilfsbedürftigkeit und nahm eine dementsprechende Abgrenzung vor. Renner nimmt zu den Rechtsansichten des UFS Stellung und führt dabei aus, weshalb aus seiner Sicht das Ergebnis der Entscheidung nicht befriedigend ist.

