Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Beseitigung eines Redaktionsversehens, welches im Bundesgesetz v. 20.10.2008, mit dem das UStG 1994 geändert wird (BGBl I 2008/132) aufgetreten ist. Die auf die Lieferung von Kunstgegenständen anfallende USt wird demnach nicht ab dem Jahr 2009 auf 10% gesenkt.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 Z 1 UStG

