Zusammenfassung: Der Bundesweite Fachbereich Einkommensteuer des BMF informiert darüber, anhand welcher Kriterien die Beurteilung zu erfolgen hat, ob eine Lokalität, die Speisen offeriert, unter die Bestimmungen der Gaststättenpauschlierungs-VO subsumiert werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 94 Z 26 GewO; § 2 Abs 2 Gaststättenpauschalierungs-VO (BGBl II 1999/227)

