Zusammenfassung: In seinem Beitrag widmet sich der Autor sehr ausführlich den Folgen einer Verletzung der Bestimmung des § 12a MRG. Im Weiteren erörtert er die Möglichkeit, Steuerausfälle bei Veräußerungen bzw. Verpachtungen von Unternehmen und eventuelle Strafverfahren zu vermeiden.
Rechtsgrundlagen: § 12a MRG; § 114 Abs 1 BAO

