Zusammenfassung: Der Bf landete, laut den Ermittlungen der Zollbehörden mehrmals aus der Schweiz kommend mit einem dort für den Verein H zugelassenen Hubschrauber am Flughafen Zell am See und gab dafür jeweils eine Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung durch andere Form der Willensäußerung für das Beförderungsmittel ab. Mit Bescheid des Zollamts Salzburg wurde dem BF Eingangsabgaben für den Hubschrauber und eine Abgabenerhöhung vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf Berufung.

