Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob Bewirtungsspesen, die im Rahmen der Kontaktpflege anfallen, als Werbungskosten abzugsfähig sind. Handelt es sich um Repräsentationskosten?
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob Bewirtungsspesen, die im Rahmen der Kontaktpflege anfallen, als Werbungskosten abzugsfähig sind. Handelt es sich um Repräsentationskosten?
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
