Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob ein Alchemist, der keine Arbeit gegen Entgelt leistete, als " gemeinnützig" anerkannt und somit steuerfrei gestellt werden könne. Ist eine Steuerfreistellung nur für Körperschaften zulässig? Es werden Sachverhalt und Entscheidung dargestellt. Mit Anmerkungen von Bernhard Renner.
Rechtsgrundlagen: § 34 ff BAO

