Zusammenfassung: Der Autor widmet sich in seinem Beitrag zunächst der Darstellung der zwei in Österreich üblichen Rechtsformen für gemeinschaftliches Eigentum an Liegenschaften, um sich dann der Frage zuzuwenden, ob nach § 31 WEG bei vermieteten Eigentumswohnungen die Zahlungen an den Reparaturfonds, als sofort abzugsfähige Werbungskosten zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 31 WEG

