Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob ein langjähriger gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte im Erbschaftsteuerrecht einem Ehegatten gleichzustellen ist. Der Betroffene hatte einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend der Jahressteuerbelastung gemäß § 29 ErbStG gestellt.
Rechtsgrundlagen: § 7 ErbStG; § 29 ErbStG

