Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Unterschiede in den Bestimmungen der finanzstrafrechtlichen und abgabenrechtlichen Verjährung und stellt ihre Bedeutung für Selbstanzeigen dar. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen werden erklärt und sodann auf die Auswirkungen auf den Umfang der Offenlegung in der Selbstanzeige eingegangen.
Rechtsgrundlagen: § 31 FinStrG; § 49 FinStrG

