Zusammenfassung: Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wie Einkünfte aus einem APART-Stipendium in steuerlicher Hinsicht zu qualifizieren sind. Im gegenständlichen Fall bezog ein Universitätsassistent ein Stipendium und widmete sich während der Zeit des Bezugs der Forschung. Es wird der Sachverhalt dargelegt und die Entscheidung kommentiert.

