Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in zwei Fällen mit der Besteuerung der Abfertigung " alt" zu befassen. In einem Fall ging es um die Frage der Einbeziehung eines Entgelts von Dritter Seite für die Berechnung der Bemessungsgrundlage, in einem anderen Fall ging es um die Frage der Besteuerung der Abfertigung bei Kündigung und sofortiger Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses. Die Entscheidungen werden kommentiert.
Rechtsgrundlagen: § 82 EStG 1988

