Zusammenfassung: Der UFS sich mit einer Amtsbeschwerde zur Frage der Gewährung der pauschalen monatlichen Abgeltung bei auswärtiger Berufsausbildung innerhalb von 80 km zu befassen. Im gegenständlichen Fall endeten die Lehrveranstaltungen erst um 21 Uhr und damit nach Abfahrt des letzten öffentlichen Verkehrsmittels.
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