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NoVA-Bemessungsgrundlage bei Erwerb von einem KFZ-Händler im übrigen Gemeinschaftsgebiet

Kurz und bündigSteuerrechtMMag. DDr. Hubert W. Fuchs, StBUFS aktuell 2008, 327 Heft 10 v. 1.12.2008

Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, welcher Wert für ein innerhalb der EU von einem autorisierten Fahrzeughändler erworbenes Kfz als Bemessungsgrundlage der NoVA heranzuziehen ist. Können Wertänderungen bis zur Zulassung Auswirkungen auf den anzusetzenden Wert haben?

Rechtsgrundlagen: § 1 Z 3 NoVAG; § 5 Abs 2 NoVAG

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