Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob jene Zahlungen für die Kosten, die im Zuge der Errichtung einer Kanalanlage entstehen und den Mitgliedern einer Wassergenossenschaft auf ihren Genossenschaftsanteil übertragen werden, als Entgelt der Genossenschaft gewertet werden können.

