Zusammenfassung: Der UFS hatte über die Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten zu entscheiden. Im gegenständlichen Fall beabsichtigte der Steuerpflichtige, die erworbenen Fähigkeiten ausschließlich m Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit zu nutzen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG

