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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Lohnsteuer - Teil eines Wohnzimmers als Arbeitszimmer

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2007, 243 Heft 7 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: In Ermangelung einer ausschließlichen beruflichen Nutzung können die Kosten für die Verwendung eines Teils eines Wohnzimmers als Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG

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