Der Autor analysiert die wesentlichsten Entscheidungsgründe eines VwGH-Erkenntnisses, in dem dieser zur Bestimmung des Zeitpunkts einer Betriebsaufgabe Stellung nahm und prüfte, ob eine Betriebsverpachtung bereits als Betriebsaufgabe zu qualifizieren sei. Weiters behandelte der VwGH die Frage, unter welchen Voraussetzungen durch Nebenleistungen einer Personengesellschaft eine Überschreitung der Grenze zur bloßen Vermögensverwaltung vorliege.

