Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Teilwertabschreibung von Gebäuden des Anlagevermögens und analysiert eine Entscheidung des BFH, in der dieser darlegte, dass eine dauernde Wertminderung angenommen werden kann, sofern der Teilwert eines abnutzbaren Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens zum Bilanzstichtag den planmäßigen Restbuchwert für mindestens die halbe Restnutzungsdauer unterschreitet.

