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Parteifähigkeit einer im Firmenbuch gelöschten OEG

SteuerrechtUFS aktuell 2007, 68 - 71 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: solange für die Steuerbehörde ein Abwicklungsbedarf vorliegt, besitzen eingetragene Erwerbsgesellschaften auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch Parteifähigkeit. die Rechtsgültigkeit von Feststellungs- und umsatzsteuerbescheiden setzt daher die Adressierung an die gelöschte OEG voraus.

Rechtsgrundlagen: § 79 BAO

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