Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bewertung eines im Nachlassvermögen befindlichen Wohnbauförderungsdarlehens Stellung und betont die Irrelevanz einer vorzeitigen Tilgung.
Rechtsgrundlagen: § 19 ErbStG; § 14 BewG
Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bewertung eines im Nachlassvermögen befindlichen Wohnbauförderungsdarlehens Stellung und betont die Irrelevanz einer vorzeitigen Tilgung.
Rechtsgrundlagen: § 19 ErbStG; § 14 BewG
