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Außenseitermedizin als außergewöhnliche Belastung bei Behinderung?

SteuerrechtJohanna DemalUFS aktuell 2007, 63 - 64 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen Ausgaben für Behandlungsmethoden der Außenseitermedizin als außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht werden dürfen.

Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 6 EStG; § 4 der VO (BMF) über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303

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