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Konkurseröffnung als liebhabereiausschließende Unwägbarkeit

SteuerrechtBernhard RennerUFS aktuell 2007, 17 - 18 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die konkursbedingte vorzeitige Beendigung eines Beteiligungsverhältnisses hat keinen Einfluss auf die Qualifikation der Beteiligung als Einkunftsquelle.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO

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