Zusammenfassung: Die anlässlich der Beendigung eines Prämienmodells geleistete Abschlagszahlung stellt keine Vergleichsleistung dar.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 8 lit a EStG 1988
Zusammenfassung: Die anlässlich der Beendigung eines Prämienmodells geleistete Abschlagszahlung stellt keine Vergleichsleistung dar.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 8 lit a EStG 1988
