Der Autor diskutiert ausgehend von einer VwGH-Entscheidung die Frage, ob die verdeckte Gewinnausschüttung " an der Wurzel" auch in der Höhe der vollen Anschaffungs- bzw Herstellungskosten auf Gesellschafterebene denkbar ist. Er zieht als Beispiel das Einfamilienhausgrundstück heran.
VwGH 26.3.2007, 2005/14/0091

