Zusammenfassung: Der Beitrag enthält Auszüge einer Entscheidung des UFS Innsbruck, in der dieser die Fahrten eines Außendienstmitarbeiters zwischen seinem Wohnsitz und dem Unternehmenssitz des Arbeitgebers als Privatfahrten qualifizierte. Die Bereitstellung eines Dienstwagens ist als Sachbezug anzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG; § 15 Abs 2 EStG

